Wartungsvertrag für Ihre Wärmepumpe – lohnt sich das?
Eine Wärmepumpe läuft am effizientesten, wenn sie regelmäßig geprüft wird. Die Frage ist nicht, ob eine Wartung sinnvoll ist, sondern ob Sie sie jedes Jahr neu beauftragen oder fest vereinbaren. Auf dieser Seite erkläre ich Ihnen beide Wege ehrlich – inklusive der Fälle, in denen ein Wartungsvertrag aus meiner Sicht keinen Vorteil bringt.
Was ein Wartungsvertrag konkret bedeutet
Ein Wartungsvertrag ist eine feste Vereinbarung:
Ich komme in einem festgelegten Rhythmus – in der Regel einmal jährlich – zu Ihnen und prüfe Ihre Anlage, ohne dass Sie jedes Mal neu anrufen oder an den Termin denken müssen. Sie zahlen dafür einen festen Betrag pro Jahr, unabhängig davon, ob im Einzelfall mehr oder weniger Aufwand anfällt.
Die Alternative ist der Einzelauftrag:
Sie melden sich bei mir, wenn Sie eine Wartung wünschen oder eine Störung auftritt. Jeder Termin wird einzeln abgerechnet.
Beides hat seine Berechtigung. Welcher Weg zu Ihnen passt, hängt vom Alter Ihrer Anlage, Ihrem Sicherheitsbedürfnis und davon ab, wie wichtig Ihnen ein fester Ansprechpartner ist.

Was in meinem Wartungsvertrag enthalten ist
Benefits:
Jährlicher Wartungstermin, fest eingeplant – Sie müssen sich um nichts kümmern
Sichtprüfung und Funktionskontrolle der gesamten Anlage nach Herstellervorgabe
Kältemittelprüfung, sofern gesetzlich für Ihre Anlage vorgeschrieben
Priorität bei Störungen gegenüber Kunden ohne Vertrag
5 % Rabatt auf Ersatzteile und Reparaturen für Vertragskunden
Werterhalt der Anlage und Schutz der Investition
Erhalt der Herstellergarantie

Was kostet ein Wartungsvertrag?
Ein Wartungsvertrag für eine Standard-Wärmepumpe kostet bei mir in der Regel zwischen 300€ und 460€ Euro brutto pro Jahr, abhängig von Anlagentyp, Leistung und Entfernung. Eine Auftragspauschale kommt für die Rüst- und Fahrzeit noch hinzu.
Zum Vergleich:
Eine Einzelwartung ohne Vertrag liegt bei den meisten Herstellern zwischen 350€ und 550€ brutto , je nach Anlagentyp. Hinzu kommt immer noch die Auftragspauschale welche im Durschnitt 180 € beträgt. Wenn sie diese über Ihren Heizungsbauer beauftragen, kommt seine Marge noch on top.
Einzelwartungen werden bei mir immer nach Aufwand abgerechnet. Für Kunden die sich für einen Wartungsvertrag interessieren biete ich eine Erstinspektion an, um den Umfang genau bestimmen zu können. Diese kostet bei mir 337,07 € brutto incl. Auftragspauschale. Andernfalls führe ich vor einem Wartungsvertrag immer eine Einzelwartung aus.
Eine Preisliste findet Ihr auf der Seite Kosten erreichbar über den Link.

Wartungsvertrag oder Einzelauftrag
– ein ehrlicher Vergleich
Wartungsvertrag vs. Einzelauftrag im Überblick:
• Planungssicherheit
– Wartungsvertrag: Fester Termin, kein Vergessen
– Einzelauftrag: Sie müssen selbst daran denken
• Kosten pro Jahr
– Wartungsvertrag: Planbar, meist etwas günstiger als Einzelabrechnung
– Einzelauftrag: Schwankt, je nach Aufwand
• Priorität bei Störung
– Wartungsvertrag: Bevorzugte Terminvergabe
– Einzelauftrag: Reguläre Warteliste
• Sinnvoll bei
– Wartungsvertrag: Anlagen ab etwa drei Jahren, Vielnutzer, Vermieter
– Einzelauftrag: Neuanlagen mit Herstellergarantie, bei denen die Wartung ohnehin vorgeschrieben ist
• Kündbarkeit
– Wartungsvertrag: Laufzeit 12 Monate, Kündigungsfrist 3 Monate zum Laufzeitende
– Einzelauftrag: Keine Bindung
Meine ehrliche Einschätzung: Bei einer neuen Anlage, die noch unter Herstellergarantie steht, schreibt der Hersteller die Wartung oft ohnehin verbindlich vor – dann macht ein zusätzlicher Vertrag bei mir nur Sinn, wenn Sie Planungssicherheit über den Preis hinweg schätzen. Bei einer Anlage, die schon einige Jahre läuft, oder wenn Sie sich grundsätzlich nicht mit Terminen beschäftigen möchten, ist der Wartungsvertrag die entspanntere Wahl.
Ist die Wartung überhaupt Pflicht?
Eine gesetzliche Pflicht zur jährlichen Wartung gibt es für die meisten Wärmepumpen nicht.
Zwei Ausnahmen sind wichtig:
• Herstellergarantie:
Viele Hersteller, darunter Stiebel Eltron und Viessmann, setzen eine regelmäßige Wartung durch einen Fachbetrieb als Bedingung für den Garantieerhalt voraus. Ohne Nachweis verlieren Sie im Schadensfall möglicherweise Ihren Anspruch.
• Kältemittelprüfung:
Enthält Ihre Anlage eine bestimmte Kältemittelmenge, schreibt die ChemKlimaschutzV eine regelmäßige Dichtheitsprüfung durch einen zertifizierten Fachbetrieb vor. Diese Prüfung führe ich als zertifizierter Fachbetrieb durch.
Auch ohne gesetzliche Pflicht gilt: Eine ungewartete Wärmepumpe verliert über die Jahre an Effizienz, weil sich Filter zu setzen, Sensoren abweichen und kleine Störungen unbemerkt bleiben, bis sie zu größeren werden.


als Zertifiziertes Unternehmen und Innungsmitglied des Fachverband SHK BW und Fachverband Elektro- und Informationstechnik BW stehe ich für Qualität und Rechtssicherheit

Wie oft sollte eine Wärmepumpe gewartet werden?
Einmal jährlich ist für die meisten Anlagen der richtige Rhythmus – das deckt sich in der Regel mit der Herstellervorgabe. Bei intensiv genutzten Anlagen, etwa in Mehrfamilienhäusern oder bei Wärmepumpen, die zusätzlich zur Kühlung im Sommer laufen, kann ein Wartungsintervall von sechs Monaten sinnvoll sein. Das bespreche ich mit Ihnen individuell beim ersten Termin.
Jetzt Wartungsvertrag anfragen
Sie möchten sich nicht mehr um Ihre Wärmepumpe kümmern müssen? Schreiben Sie mir kurz, welche Anlage Sie haben, und ich melde mich mit einem passenden Vorschlag für Ihren Wartungsvertrag.
Bitte nennen Sie mir im Kontaktformular – wie auf den anderen Seiten – Hersteller, Modell und eine kurze Beschreibung Ihrer Anlage und Ihres Anliegens.

